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   BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93   

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BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93 (https://dejure.org/1993,11809)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1993 - 8 B 158.93 (https://dejure.org/1993,11809)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1993 - 8 B 158.93 (https://dejure.org/1993,11809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf geltend gemachte Verfahrensfehler - Rüge der mangelnden Sachaufklärung im Fall von nicht gestellten Beweisanträgen vor dem Berufungsgericht - Mangelndes ausdrückliches Auseinandersetzen mit allen Einzelheiten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 174.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 23 S. 15 ) unterliegt die kraft einer landesrechtlichen Bestimmung vorgesehene entsprechende Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung nicht der revisionsgerichtlichen Überprüfung.
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93
    Welchem Rechtskreis dieser Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung der allgemeine Grundsatz herangezogen wird: Bundesrecht wird durch bundesrechtliche allgemeine Grundsätze, Landesrecht durch landesrechtliche allgemeine Grundsätze ergänzt (vgl. u.a. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde läßt sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1988 (BVerwG 8 C 115.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 52 S. 17 ff.) nichts für eine gegenteilige Annahme herleiten.
  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93
    Aus der Tatsache, daß sich das Gericht in seiner Entscheidung nicht mit allen Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten auseinandergesetzt hat, darf jedoch nicht ohne weiteres geschlossen werden, insoweit sei eine Befassung unterblieben; vielmehr ist in der Regel - auch wenn einzelne Punkte in den Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich erörtert werden - von einer umfassenden Prüfung des gesamten unterbreiteten Prozeßstoffs auszugehen (vgl. u.a. Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68, S. 63 ).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93
    Die Rüge, der Sachverhalt sei durch das Berufungsgericht nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. u.a. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 f.).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35 S. 40 ) nämlich sind die Gemeinden nur dann ausnahmsweise zu einer Kostenschätzung befugt, wenn eine exakte Kostenberechnung praktisch unmöglich ist.
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93
    Da es in diesem Zusammenhang um die Auswirkung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf die sich nach Landesrecht richtende Abwicklung von erschließungsbeitragsrechtlichen Ansprüchen, also um die Ergänzung von Landesrecht geht, handelt es sich hier um die Anwendung eines dem Landesrecht angehörenden allgemeinen Grundsatzes (vgl. u.a. Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93
    Sie ist in einem dies bejahenden Sinne durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 28 ) bereits geklärt und bedarf keiner weiteren Klärung in dem von der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren.
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